Besprechungszimmer-tuer.jpg

Auch nach Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben besteht grundsätzlich die Verpflichtung Steuererklärungen abzugeben. Einige Arbeitnehmer werden sogar erst mit Renteneintritt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung. Sowohl Renten als auch Pensionen unterliegen somit der regulären Einkommensbesteuerung, mit einigen Ausnahmen.

Gerne fertigen wir für Sie ihre Einkommensteuererklärung an und berücksichtigen ihre Altersbezüge steuerlich korrekt und prüfen auch, ob die Veranlagung durch das Finanzamt richtig durchgeführt wurde.

Gerne berechnen wir anhand der aktuell geltenden Rechtslage die auf Sie zukommende steuerliche Belastung in der Zukunft, falls sie aktuell noch beschäftigt sind und sich Gedanken über ihre finanzielle Situation im nahenden Rentenalter machen.

Nicht vergessen werden sollte, dass Rentner und Pensionäre in der Regel, zumindest zu Beginn der Altersruhe keine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer leisten. Es kann deswegen schnell zu unangenehmen steuerlichen Nachforderungen kommen. Wir können hochrechnen welche steuerliche Belastung auf Sie zukommt und Sie können die notwendigen finanziellen Mittel frühzeitig zur Seite legen.

Kontakt

Köninger & Mathieu Steuerberater
Am Stadtbad 3
66424 Homburg

Telefon: 06841-923931
Telefax: 06841-923922

kanzlei@koeninger-stb.de

 

 

Über uns

Steuerberatung bedeutet Zukunft gestalten. Unser hoch qualifiziertes Team aus Steuerfachkräften arbeitet verantwortungsbewusst und mit persönlichem Engagement. Wir begleiten Ihren persönlichen und unternehmerischen Weg, effizient und zielführend.