Seit der Gründung unserer Steuerberatungskanzlei vor mehr als 50 Jahren zählen Handwerker zu unseren Mandanten. Unsere Handwerker gehören allen möglichen Branchen an: Maler, Kfz-Mechaniker beziehungsweise Kfz-Mechatroniker, Friseure, Bauunternehmen, Heizungs- und Klimanalagenmonteure, Gas- und Wasserinstalateure, Elektriker und Viele mehr.
Erfahrungsgemäß wollen Handwerker sich auf ihre Arbeit konzentrieren und mit steuerlichen Themen so wenig wie möglich zu tun haben. Wir als Steuerberater sind Ihre Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dieses wendet sich bei Fragen zuerst an uns. So dienen wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung und halten Ihnen den Rücken frei.
Wir erstellen für Sie Ihre Buchhaltung, den dazugehörigen Jahresabschluss, egal ob Bilanz oder Gewinnermittlung (EÜR) und die notwendigen Steuererklärungen. Darüber hinaus prüfen wir eintreffende Steuerbescheide und erheben für Sie Einspruch, falls dem Fiskus ein Fehler unterlaufen sein sollte.
Den Umfang unserer Tätigkeit besprechen wir vorab ausführlich mit Ihnen. Gerade im Bereich der Finanzbuchhaltung, kurz Buchhaltung, können Sie einiges an Eigenleistung erbringen. Verwenden Sie zur Rechnungsschreibung eine Spezialsoftware für Handwerker? Oft bieten diese Schnittstellen zu unserer Buchhaltungssoftware oder wir definieren individuelle Schnittstellen. Dann brauchen wir Ausgangsrechnungen, Kundennamen oder Kassenbuchungen nicht mehr händisch zu erfassen. Wir lesen sie ein und die gesparte Zeit wirkt sich auf unsere Rechnung aus.