Einzelunternehmen, Gesellschaft oder Verein
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, aus unternehmerischer und steuerlicher Sicht. Egal ob es sich um eine Neugründung handelt oder einen Wechsel der Rechtsform.
Im Laufe der Jahre konnten wir viel Erfahrung über alle Rechtsformen sammeln und diese teilen wir gerne mit Ihnen. Die Wahl der Rechtsform hat dabei nicht nur Auswirkungen auf den Namen Ihrer Unternehmung. Daraus folgen Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss und die steuerliche Behandlung im Allgemeinen.
Die Wahl der passenden Rechtsform, also Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) oder Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, Verein) beeinflusst nicht nur die Unternehmensführung, sondern aus Ihnen leiten sich zum Teil völlig unterschiedliche steuerrechtliche Pflichten ab.
(Über die steuerliche und unternehmerische Sicht hinausgehende Auswirkungen eines Rechtsformwechsels, wie beispielsweise Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, Gesellschaftern und Dritten, stellen wir Ihnen zwar gerne allgemein zugängliche Informationen zur Verfügung, und ermuntern Sie auch selbst Erkundigungen einzuholen, jedoch dürfen wir in diesem Bereich keine Beratung durchführen. Dies ist allein Rechtsanwälten vorbehalten. Wenden Sie sich bei solchen Fragen bitte an Ihren Rechtsanwalt. Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen Anwalt.)
Ein Einzelunternehmer ist, bis zu einer gewissen wirtschaftlichen Größe, beispielsweise von einigen buchhalterischen Pflichten befreit und muss ‚nur‘ jährlich eine Gewinnermittlung erstellen. Der Gewinn wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert. Eine GmbH ist zur ordentlichen Buchführung verpflichtet und muss jährlich eine Bilanz mit Anhang und, je nach wirtschaftlicher Größe, weiteren Anlagen erstellen. Der Gewinn wird im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung versteuert. Die Erstellung einer Gewinnermittlung ist weit weniger aufwendig, und damit kostspielig, als die Errichtung einer Bilanz. Die GmbH bietet dafür andere Vorteile, besonders im Hinblick auf die unternehmerische Haftung und das unternehmerische Risiko. Wieder anders, komplizierter, stellt es sich bei einer GmbH & Co. KG, oder anderen Personengesellschaften, dar und Vereine sind in vielerlei Hinsicht speziell.
Neben steuerlichen Gesichtspunkten und Fragen der Haftung spielen viele weitere Faktoren für die richtige Rechtsform eine Rolle. Beispielsweise die Anzahl der beteiligten Personen und deren gewolltes unternehmerisches Risiko oder wie das Unternehmen finanziert werden soll. Alle möglichen Varianten, und deren Vor- und Nachteile, im Rahmen dieses Textes darzulegen würde den Rahmen sprengen und könnte dennoch nicht den Anspruch erheben vollständig zu sein.
Die perfekte Rechtsform gibt es nicht, denn alle haben Vor- und Nachteile. Man muss das Unternehmen ausgiebig analysieren und eine Prognose für die Zukunft abgeben. Hier sind ausgiebige Gespräche und eine tiefergehende Beratung notwendig. Denn am Ende werden Sie mit Ihrer Wahl einige Zeit lang leben müssen.
Bezüglich der Steuerberatungskosten ist das Einzelunternehmen in der Regel die günstigste Variante, und übrigens auch die verbreitetste Unternehmensform in Deutschland. Buchhaltung und Jahresabschluss einer GmbH müssen höhere Ansprüche erfüllen und sind deswegen teurer. Die GmbH & Co. KG, quasi eine Mischung aus Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, die versucht die Vorteile aller Rechtsformen, unter Ausschluss der Risiken, zu vereinen, ist in der Regel nochmals Aufwendiger in der Buchführung und im Jahresabschluss und dementsprechend kostspieliger.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Wahl auch als bei der Umsetzung der für Ihr Unternehmen besten Rechtsform.