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Seit Gründung der Kanzlei vor über 50 Jahren konnten wir viel Erfahrung mit Vereinen sammeln, besonders mit als gemeinnützig anerkannten Vereinen. Gerade solche müssen verstärkt auf die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen achten, da die Gemeinnützigkeit sonst gefährdet sein kann.

Die Besonderheiten liegen nicht nur im Steuerrecht, wobei die Vereinsbesteuerung an sich schon ein spezielles und sehr komplexes Themengebiet ist, sondern man muss auch über den Tellerrand hinausschauen. Die Einführung des Mindestlohns betraf alle Unternehmen in Deutschland, die Nichteinhaltung der in diesem Zusammenhang geregelten Dokumentationspflichten birgt jedoch gerade für Vereine erhebliche Risiken.

Die Trennung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung) macht die Organisation eines tragfähigen Rechnungslegung-Systems unabdingbar und die enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Steuerberater notwendig. Nur so kann eine verlässliche Finanz- und Lohnbuchhaltung erstellt werden, welche die Voraussetzungen sind für korrekte Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

Und diese sind wiederum Voraussetzung für die Beibehaltung einer eventuellen Gemeinnützigkeit.

Gerne unterstützen wir Sie in allen steuerlichen Fragen.

Kontakt

Köninger & Mathieu Steuerberater
Am Stadtbad 3
66424 Homburg

Telefon: 06841-923931
Telefax: 06841-923922

kanzlei@koeninger-stb.de

 

 

Über uns

Steuerberatung bedeutet Zukunft gestalten. Unser hoch qualifiziertes Team aus Steuerfachkräften arbeitet verantwortungsbewusst und mit persönlichem Engagement. Wir begleiten Ihren persönlichen und unternehmerischen Weg, effizient und zielführend.