Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Wirtschaft wieder in Gang zu setzen.
Ein wichtiger Teil dieses Pakets ist die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer – diese Änderung tritt schon ab dem 01.07.2020 ein! Daher haben wir Ihnen ein Informationsschreiben beigefügt welches u.a. folgende Informationen enthält:
- wann welcher Steuersatz gilt,
- wie die Steuersätze zeitlich richtig zugeordnet werden,
- wie sich die neue Regelung auf die bereits beschlossene Umsatzsteuerabsenkung in der Gastronomie auswirkt,
- wie bei Anzahlungen und Vorauszahlungen vorzugehen ist,
- was bei Dauerleistungen und Verträgen beachtet werden muss,
- und vieles mehr!
- Inklusive vieler Praxisbeispiele und einer praktischen Checkliste zur Umsetzung der Steuersatzänderung!
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Änderungen haben oder Hilfestellung bei der Umsetzung benötigen so sprechen Sie uns gerne an!